Zuchthaus Brandenburg

Zuchthaus Brandenburg

Zwischen 1933 und 1945 war die Strafanstalt in Brandenburg-Görden ein überregional bedeutsamer Ort nationalsozialistischer Justiz-Verbrechen. Gefangene aus dem Deutschen Reich und aus ganz Europa sowie Sicherungsverwahrte wurden hier durch überzogene Strafmaße, unmenschliche Haftbedingungen, die exzessive Ausweitung der Todesstrafe und rassenhygienische Ausmerzungsprogramme Opfer der nationalsozialistischen Diktatur. Der Strafvollzug war von Hunger, gesundheitsschädlichen Arbeitsbedingungen und einer nach rassistischen Kriterien abgestuften Behandlung geprägt.

Bereits ab 1934 erließ die Justiz antisemitische Verordnungen im Strafvollzug. Im Zuchthaus wurde ein „Judenflügel“ eingerichtet. Jüdische Gefangene arbeiteten oft in sogenannten „Judenkolonnen“. Bei kriminellen Gefangenen befürworteten die Strafanstaltsbeamten rassenhygienische Maßnahmen wie Sterilisationen, Entmannungen und dauerhafte Inhaftnahme. Schließlich wurde sogar die Ermordung von „Minderwertigen“ von Strafanstaltsbeamten befürwortet.